Privatpraxis
Aktuell arbeite ich ausschließlich mit Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen. Aufgrund der hohen organisatorischen Hürden biete ich zur Zeit keine Psychotherapie im Rahmen von Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenversicherung) an.
Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klären wir Ihre Anliegen und welche therapeutischen Behandlungsansätze hierbei genutzt werden könnten.
In den drei folgenden Terminen (probatorische Sitzungen) lernen wir uns näher kennen und planen Ihre Therapie. Hierbei analysieren wir mögliche Ursachen der Probleme, besprechen Ihre Therapieziele und entwickeln gemeinsam eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapie.
Falls Sie sich im Laufe der probatorischen Sitzungen für eine Therapie in meiner Praxis entscheiden, verlangen die meisten Krankenversicherungen, dass ein Antrag gestellt wird.
Nach Bewilligung der Kosten durch die Krankenkasse finden die Therapiesitzungen (50 Minuten) meistens einmal wöchentlich statt. Ich biete in meiner Praxis Kurzzeittherapien (24 Sitzungen) und Langzeittherapien an (max. 60 Sitzungen)
Honorar Privatpatient*innen
Das Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach Versicherungsvertrag übernehmen einige private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten nur teilweise. In solchen Fällen ist eine Zuzahlung erforderlich.
Wenn Sie sich vorab informieren wollen, welche psychotherapeutischen Leistungen Ihr persönlicher Vertrag abdeckt, sprechen Sie am besten mit Ihrer privaten Krankenkasse. Hier finden Sie eine Checkliste mit wichtigen Fragen.
Honorar Selbstzahler*innen
Es fallen die selben Kosten wie für Privatpatient*innen an, jedoch kein Aufwand wegen Klärung von Formalitäten.

Terminvereinbarung
Telefonnummer:Sollten Sie mich nicht persönlich erreichen, können Sie mir Ihr Anliegen gerne über meinen Anrufbeantworter mitteilen, ich rufe Sie dann zurück.